Dresden, 23.08.2016

Unsere Profi-Tipps für Ihren cleveren Umzug

1. Erstellen Sie Ihre individuelle Checkliste.

In der Aufregung und dem Trubel eines Umzugs gehen so keine wichtigen Aufgaben unter. Im Internet finden Sie unter dem Stichwort „Umzugscheckliste“ zahlreiche umfangreiche Vorlagen. Passen Sie die Liste an Ihren persönlichen Bedarf an und ergänzen Sie eigene Besonderheiten. Müssen ggf. Kleinkinder oder Haustiere während des Umzugs betreut werden? Das KFZ bei Wohnortwechsel umgemeldet werden? Hat Herr Meier von nebenan noch einen Ihrer Schlüssel?

Haken Sie erledigte Aufgaben ab und markieren Sie die wichtigsten Punkte farbig.

2. Umzugsunternehmen oder Eigenleistung?

Lieber Budget oder Kraft und Nerven schonen? Das sollte jeder für sich selbst abwägen – je nach Verfügbarkeit von freiwilligen Helfern, Kostenrahmen und Aufwand kann sich hier die eine oder andere Möglichkeit als vorteilhaft erweisen.

Wenn Sie sich für einen Umzug in Eigenleistung entscheiden, planen Sie ausreichend Helfer und Ersatzhelfer ein. Informieren Sie diese rechtzeitig vorab über den geplanten Umzugstermin. Es sollten sowohl Muskelkraft als auch Koordinations- und Organisationstalente abgedeckt sein, sowie die ausreichende Versorgung Ihrer Freiwilligen mit Getränken und Verpflegung. Reservieren Sie rechtzeitig den Parkplatz für den Umzugstransporter. Sofern Sie keinen eigenen Wagen verwenden, kalkulieren Sie grob die Transportmenge und holen sich mehrere Angebote für Mietwagen ein.

Sofern Sie sich für Unterstützung durch professionelle Umzugshelfer entscheiden, kann auch hier ein Preis-Leistungs-Vergleich große Ersparnis bringen. Legen Sie sofern Sie flexibel sind Ihren Umzugstermin in die Monatsmitte – in der Regel sind dann die Angebote der Fachunternehmen bzw. Ihre Verhandlungsbasis wesentlich günstiger als zum direkten Monatswechsel.

3. Vorabnahmetermin mit Vermieter vereinbaren

Aktuelle Medien verbreiten inzwischen die herrschende Ansicht, man könne seine Wohnung ohne jegliche Arbeit vornehmen zu müssen verlassen, da die Schönheitsreparaturklauseln aus älteren Mietverträgen von Rechts wegen als ungültig erachtet werden. ACHTUNG! Längst nicht alle Klauseln sind unwirksam – es kommt auf die individuelle Vertragsformulierung an, welche Verpflichtungen Sie als Mieter erfüllen müssen.

Überdies ist es für den rechtlichen Laien z. T. kaum abgrenzbar, was als Schönheitsreparatur zählt und was als Schaden oder Mangel. Schäden und Mängel sind unabhängig von den durchzuführenden Schönheitsreparaturen generell durch den Mieter zu beseitigen oder zu ersetzen. So zählen z. B. stark zerkratztes Parkett oder grell farbige Wände als Wohnungsschaden, während z.B. leichte Gebrauchsspuren und weiße Wandfarben vom Vermieter geduldet werden müssen.

Um Verzögerungen bei der Abnahme und ggf. Schadenersatzforderungen Ihres Vermieters und unnötige Auseinandersetzungen während des Umzugs zu vermeiden, empfehlen wir, rechtzeitig vor der Wohnungsübergabe einen Termin mit Ihrem Vermieter zu vereinbaren und Ihre Pflichten bei Auszug persönlich oder mit Ihrer Hausverwaltung abzuklären.

4. Rechtzeitig Mietkaution für neue Wohnung einzahlen

Sofern Sie zur Miete umziehen, gilt: Schlüsselübergabe nur gegen Kautionseinzahlung. Die vertraglich vereinbarte Kaution (ggf. erste Rate bei Ratenzahlungsvereinbarung) muss zum Übergabezeitpunkt beim neuen Vermieter nachgewiesen sein. Ohne Kaution kein Schlüssel! Berücksichtigen Sie ggf. Bankarbeitstage und sorgen Sie rechtzeitig vor dem Einzugstermin für pünktlichen Kautionseingang.

5. Neue Nachbarn informieren/Einzugsfeier

Die perfekte Wohnung kann man sich selbst aussuchen – die Nachbarn muss man nehmen wie sie sind. Im besten Fall gewinnt man nette Bekannte in direktem Umfeld, die auch mal ein Paket annehmen, mit einem Ei aushelfen oder im Urlaub das Blumen gießen übernehmen. Um von Anfang an einen guten Einstand zu finden und Ihre neuen Nachbarn entspannt kennen zu lernen, informieren Sie die Hausgemeinschaft über Ihren geplanten Einzugstermin und den damit verbundenen Ausnahmelärm für die betreffenden Tage mit einem kurzen Aushang. Auch eine Einladung zu einer kleinen Einzugsfeier oder eine Stück Begrüßungskuchen kommen immer gut an und bieten Ihnen Gelegenheit, mit allen Hausbewohner von Beginn an positiv in Kontakt zu treten.

6. Umzugskosten steuerlich geltend machen

Nicht nur bei Umzügen aus beruflichen Gründen können zahlreiche mit einem Umzug einhergehende Kosten steuerlich abgesetzt werden. Auch bei privaten Umzügen lässt sich beim Fiskus ein Bonus einfordern.

Berufsbedingter Umzug
Erwerbstätige, die versetzt werden oder eine neue Arbeitsstelle in einem anderen Ort annehmen, können gegen Nachweis Umzugskosten wie die Maklerprovison, Besichtigungsfahrten oder doppelte Mietzahlungen von bis zu 6 Monaten beim Finanzamt geltend machen.

Absetzbar sind dann auch die Kosten für den Transport des Hausrates inklusive Packkosten. Hier muss bei Leistung durch Umzugsunternehmen die entsprechende Rechnung vorgelegt werden.

Bei Eigenleistung haben Sie die Wahl, die Rechnung für das Umzugsmietauto einzureichen und zusätzlich einen Pauschalbetrag pro Person zu erhalten. Die Pauschale beträgt aktuell 695 EUR für Ledige, 1390 EUR für Verheiratete und 306 EUR für mitziehende Kinder und Verwandte. Sind für Sie wesentlich höhere Kosten angefallen, lohnt sich die Einzelnachweisführung. So lassen sich auch weitere Ausgaben absetzen, z. B. die Objektanzeige, den Telefonanschlus, die Ummeldekosten beim Meldeamt und KFZ-Stelle, den fachgerechten An- und Abbau von Elektogeräten oder den Kücheneinbau.

Für den Privatumzug können Kosten von Fachunternehmen (Möbelpacker, Fahrt- und Maschinenkosten) im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden. Hiervon werden 20 Prozent vom Finanzamt anerkannt (maximal 4000 Euro pro Jahr). Voraussetzung ist die Zahlung der Umzugskosten per Überweisung oder EC-Karte – Barzahlung wird nicht anerkannt!

Sogar notwendige Nachhilfekosten für die Kinder bei Startschwierigkeiten an einer neuen Schule werden als Umzugskosten anteilig anerkannt – dies gilt sowohl bei berufsbedingten als auch bei privaten Umzügen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein.


7. Meldebescheinigung

Seit November 2015 muss Ihnen Ihr Vermieter bei Auszug und Einzug eine entsprechende schriftliche Meldebescheinigung aushändigen. Diese benötigen Sie zwingend bei der notwendigen Ummeldung im zuständigen Einwohnermeldeamt. Achten Sie darauf, dass Ihnen die Bescheinigung binnen 14 Tagen nach Wohnungsabnahme bzw. Übergabe ausgehändigt wird. Anderenfalls riskieren Sie ein Ordnungsgeld durch das Meldeamt bei abgelaufener Anzeigefrist des Wohnortwechsels. Zuständig ist in der Regel das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung des Einzugsortes.


8. Ankommen, Wohl fühlen, Dresden und Radebeul erkunden!

Sie haben Ihr perfektes Zuhause in Dresden oder Radebeul bei uns gefunden – jetzt können Sie unsere wunderbare Umgebung in aller Ruhe erkunden und genießen! Verraten Sie uns über einen kurzes Kommentar oder auch gern persönlich, warum Sie sich für das Wohnen in Dresden oder Radebeul entschieden haben und was Ihnen in Ihrem neuen Zuhause besonders gut gefällt. Für Ihr Feedback bedanken wir uns mit Insider-Tipps aus unserem mehr als 20 jährigen Erfahrungsschatz und verraten Ihnen, wo Sie die leckersten Sonntagsbrötchen, die individuellste Mode, den schönsten Kinderspielplatz oder den besten Italiener in Ihrer nächsten Umgebung finden.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Änderungen vorbehalten und Haftung ausgeschlossen

Pentagon Immobilien Radebeul